1.1 Zielsetzung des BDA ist die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.
1.1.1 Der BDA versteht sich als Ort der kritischen Auseinandersetzung in allen Bereichen des Planens und Bauens und fördert die Diskussion in der Öffentlichkeit.
1.1.2 Der BDA unterstützt die Entwicklung des Planens und Bauens und fördert Forschung und Experimente.
1.1.3 Der BDA fördert das Zusammenwirken aller am Planungsprozess Beteiligten.
2.2 Zielsetzung des BDA ist die Unabhängigkeit des Planens.
2.2.1 Der BDA fordert die Beteiligung der Architekten an der Definition und Formulierung der Aufgaben.
2.2.2 Der BDA fordert die objektive Ermittlung der besten Lösung im freien geistigen Wettbewerb.
2.2.3 Der BDA fordert deutliche Funktionstrennung innerhalb der Partnerschaft zwischen Auftraggeber und nicht weisungsgebundenen Architekten.
2.3 Zielsetzung des BDA ist die ständige Reflexion der sich wandelnden Anforderung an Planen und Bauen.
2.3.1 Der BDA macht sich und anderen den notwendigen Wechsel im Berufsbild bewusst.
2.3.2. Er fördert die darauf bezogene Ausbildung und ständige Weiterbildung.
2.4 Zur Verwirklichung seiner Ziele nimmt der BDA Einfluss auf die Öffentlichkeit und auf die politische Willensbildung, ohne sich sich als Verband parteipolitisch zu betätigen. Der BDA bringt Initiativen in die Arbeit der Architektenkammern ein. Dabei vertritt der BDA die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder und beteiligt junge Architekten und Mitarbeiter frühzeitig an den Aufgaben des Bundes.